Der Spruch "Weg mit § 218" ist auf einem abgewandelten Modell einer Gebärmutter auf einer Demonstration für das Recht auf Abtreibungen in Berlin zu sehen, Archivbild vom 17.09.2022.

Medienbericht Expertengremium für Legalisierung von Abtreibungen

Stand: 08.04.2024 20:13 Uhr

Grundsätzlich sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche illegal. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission kommt nun offenbar zum Schluss, dass diese Regelung nicht mehr haltbar ist.

Abtreibungen sollen nach Ansicht einer von der Bundesregierung beauftragten Kommission künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf den Abschlussbericht des Gremiums.

"Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar", schreiben die Fachleute laut dem Medienbericht in dem noch nicht veröffentlichten Papier. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht Stand.

Kommission: Abbruch auch nach zwölfter Woche möglich

In den Wochen zwischen erstem Trimester, also den ersten drei Monaten und der Spätphase könne der Gesetzgeber nach eigenem Ermessen festlegen, "bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt", zitiert der "Spiegel" aus dem Bericht.

Aus Sicht der Expertinnen und Experten wäre auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus möglich. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.

Eigenständige Lebensfähigkeit des Fötus als Grenze

Dem Bericht zufolge spricht sich die Kommission zugleich dafür aus, dass Abbrüche weiter grundsätzlich verboten bleiben, sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist. Diese Grenze liege den Fachleuten zufolge ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat.

Bericht soll Mitte April vorliegen

Die Ampel-Koalition hatte die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" im vergangenen Jahr eingesetzt, um neue Regeln zur Abtreibung, zu Eizellenspende und zu Leihmutterschaft zu prüfen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften an.

Der Bericht der Kommission soll nach den Worten von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Mitte April vorliegen.

Hans-Joachim Vieweger, tagesschau, 09.04.2024 00:21 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 08. April 2024 um 20:00 Uhr.